Ablauf und Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden kann. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sprechstunde werden von den gesetzlichen Krankenkassen immer übernommen. In deren Rahmen kann festgestellt werden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt.

Wenn Sie privatversichert und/oder beihilfeberechtigt sind, informieren Sie sich bitte im Vorfeld inwiefern die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer Versicherung übernommen werden.


Wenn Sie darüber nachdenken, ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie wäre, dann nehmen Sie gerne telefonisch in unseren Telefonsprechzeiten, über das Kontaktformular oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. 

Im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie uns persönlich kennenlernen und es findet eine erste diagnostische Einschätzung Ihrer Problematik statt. Gemeinsam können wir feststellen, ob und wann wir Ihnen ein passendes Behandlungsangebot machen können und ob der von uns vorgeschlagene Weg für Sie stimmig ist. Auch auf ergänzende oder alternative Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. Angebote von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen, kann in diesem Rahmen eingegangen werden.

Wenn gemeinsam entschieden wird, dass eine Psychotherapie stattfinden soll, schließt sich eine detaillierte Diagnostik der vorhandenen Symptomatik, der Entstehungsbedingungen sowie der aufrechterhaltenden Mechanismen an. Hierfür finden mindestens zwei probatorische Sitzungen statt, in deren Verlauf mit Unterstützung der Therapeutin ein Antrag auf Kostenübernahme der Behandlung an die Krankenkasse gestellt wird.

Je nach Schwere und Komplexität der Erkrankung kann zunächst eine Kurzzeittherapie mit zwei mal 12 Behandlungseinheiten á 50 Minuten oder auch eine Langzeittherapie mit 60 Behandlungseinheiten beantragt werden. So bald die Bewilligung der Krankenversicherung vorliegt, kann mit der eigentlichen Behandlung begonnen werden. Hierfür finden in der Regel zunächst wöchentliche Termine statt, bei Bedarf können auch vereinzelt Doppelstunden sinnvoll sein oder längere Zeitintervalle zwischen den Terminen im Rahmen einer Stabilisierungsphase.